Fährhof Finanzservice
Harald Wichern
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Die eigene Arbeitskraft ist besonders schützenswert. Denn sie ist der Einkommensmotor und das Fundament des eigenen Lebensstandards. Kann der Beruf – aufgrund eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung – nicht mehr dauerhaft ausgeübt werden, bröckelt das gesamte Konstrukt. Obwohl statistisch gesehen jeder vierte Erwerbstätige seinen Beruf vorzeitig aufgeben muss, fehlt oft die finanzielle Absicherung. Der eigenen Berufsunfähigkeit folgt dann ein Existenzkampf.
Die Lücke in der Absicherung ist auch ein Ergebnis dessen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht für jeden darstellbar ist. Oft verteuern Vorerkrankungen oder ein Risikoberuf den Schutz oder verhindern ihn generell.
Dabei haben sich mittlerweile echte Alternativen zur BU etabliert, mit denen sich das Einkommen – oft flexibler und preiswerter – absichern lässt. Zu den wichtigsten zählt die Grundfähigkeitsversicherung. Sie leistet eine monatliche Rente, sobald der Versicherte eine elementare Grundfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum (meist für mindestens sechs Monate) verliert oder nicht mehr im Stande ist, diese auszuführen. Dazu zählen beispielsweise Sehen, Sprechen, Heben oder Tragen, aber auch Treppensteigen, Schnürsenkel binden oder das Gleichgewicht halten. Da dies oftmals Voraussetzungen für die Ausübung des eigenen Berufes sind, zählt die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) mit zu den Lösungen im Einkommensschutz.
Die GFV ist dabei besonders flexibel. Es ist nämlich nicht entscheidend, ob der Verlust durch eine Krankheit oder einen Unfall hervorgerufen wurde. Diagnostiziert ein Arzt den Verlust einer versicherten Grundfähigkeit, besteht ein Leistungsanspruch. Selbst dann, wenn der Versicherte auch weiterhin seinen Beruf ausüben kann oder möchte. Die Grundfähigkeitsrente wird auch dann weitergezahlt. Es zählt also allein der Verlust einer Grundfähigkeit und nicht erst der Status „berufsunfähig“, um Leistungen zu bekommen.
Durch die konkreten Leistungsauslöser und die Unabhängigkeit der Ursache ist der Grundfähigkeitsschutz ein transparentes und flexibles Produkt für die Absicherung der Arbeitskraft.
Die plötzliche Kündigung vom Arbeitgeber, der Nachbar entdeckt seine Streitlust oder die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall bleibt unklar – schnell kann es passieren, dass eine vermeintlich kleine Auseinandersetzung rechtliche Dimensionen annimmt und letztlich vor Gericht landet. Damit verbunden sind nicht selten hohe Kosten für Anwalt, Gericht und eventuellen Schadenersatz.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft, genau diese finanziellen Risiken zu minimieren. Sie übernimmt bestimmte Kosten, die durch rechtliche Auseinandersetzungen entstehen können und sorgt dafür, dass Versicherte ihre Rechte wahrnehmen oder unberechtigte Ansprüche abwehren können, ohne Angst vor den Kosten haben zu müssen.
Was genau deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachter- und Zeugengelder sowie Kosten für Mediationsverfahren in den versicherten Bereichen.
Tritt die Versicherung sofort in Kraft?
In der Regel gibt es eine Wartezeit von drei Monaten nach Abschluss der Versicherung. Das heißt, die Versicherung greift erst nach dieser Zeit für neue Konflikte.
Kann man den Anwalt frei wählen?
In der Regel kann der Anwalt frei gewählt werden. Einige Rechtsschutzversicherungen bieten jedoch auch eigene Anwaltskanzleien oder Anwälte an, die für ihre Kunden tätig werden. Meist wird eine kostenlose Erstberatung per Telefon angeboten. Das kann viele Fragen beantworten und die weitere Vorgehensweise festlegen.
Was bedeutet Mediation?
Bei einer Mediation wird versucht, außergerichtlich zwischen beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln. Das spart hohe Gerichtskosten und findet eine Lösung, mit der beide Streitparteien leben können.
Rechtsschutz jetzt – bevor der nächste Konflikt richtig teuer wird
Die Unterwasserwelt ist ein faszinierendes Abenteuer, das viele Menschen in seinen Bann zieht. Wer einmal in diese Welt abgetaucht ist, wird es wiederholen wollen und schon sehr bald das eigene Equipment verwenden. Das kann im Tauchsport schnell mehrere tausend Euro kosten – entsprechend wichtig ist ein finanzieller Schutz und schneller Ersatz, falls es zu Beschädigungen oder Verlust kommt.
Solange sich das Equipment (z.B. Atemregler, Sauerstoffflasche, Rebreather, Scooter etc.) in den eigenen vier Wänden befindet, greift in der Regel die Hausratversicherung. Doch zuhause sind Schäden oder der Verlust relativ selten. Häufiger treten sie beim Transport und der tatsächlichen Ausführung des Sports auf. Und dies ist in der Regel außerhalb der vier Wände, wo die Hausratpolice nicht leistet. Auch eine Reisegepäck-Versicherung beschränkt sich nur auf Urlaube, der „kurze Trip“ zum nächstgelegenen See wäre nicht abgesichert.
Wer keine Kompromisse beim Schutz seiner Ausrüstung machen will, sollte den Abschluss einer speziellen Ausrüstungsversicherung prüfen. Sie leistet beispielsweise auch, wenn sich die Ausrüstung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes, eines Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Der Einzug in die erste gemeinsame Wohnung ist für viele Paare ein großer Schritt. Endlich hat man ein gemeinsames Zuhause, gestaltet es nach den eigenen Wünschen und schmiedet Pläne für die Zukunft – sei es die Traumreise, ein gemeinsames Auto oder vielleicht sogar die Familiengründung. Doch große Pläne verlangen meist auch ein größeres Finanzbudget. Hier lohnt es sich zu prüfen, welche Versicherungen aus der Singlezeit noch vorhanden sind und nun vielleicht doppelt laufen. Viele Verträge lassen sich zusammenlegen. Vorteil: Ein geringerer Gesamtbeitrag für die Absicherung, weniger Verträge und mehr Klarheit in der Absicherung.
Wenn Paare in einen gemeinsamen Haushalt ziehen, können sie von einer optimierten Versicherungsstrategie profitieren. Ein paar Beispiele, wo sich Versicherungen zusammenlegen lassen:
Private Haftpflichtversicherung
Eine gemeinsame Police deckt beide Partner ab. Wenn einer von beiden bereits eine Haftpflichtversicherung hat, kann der Partner meist kostenlos oder gegen einen kleinen Aufpreis in den Vertrag aufgenommen werden. Hier sollte verglichen werden, welcher Vertrag, aufgrund seiner stärkeren Bedingungen, bestehen bleiben sollte.
Hausratversicherung
Aus zwei mach eins – nicht nur bei der Wohnung, sondern auch bei der Absicherung des Hausrates. Für den gemeinsamen Haushalt reicht nun eine Hausratversicherung, um beispielsweise Elektronik, Möbel, Fahrräder oder Schmuck zu schützen.
Rechtsschutzversicherung
Paare können eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung abschließen, die beispielsweise Streitigkeiten im Bereich Mietrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht abdeckt. Durch den gemeinsamen Vertrag lassen sich auch hier die monatlichen Beiträge deutlich senken.
Unfallversicherung
Auch beim Unfallschutz kann eine Bündelung finanzielle Vorteile bringen. So können in einer Familienunfallversicherung nicht nur beide Partner, sondern auch (spätere) Kinder, integriert werden.
Durch Zusammenlegungen können Paare schnell mehrere hundert Euro im Jahr an Versicherungsprämien sparen und behalten dennoch ihren hohen Absicherungsstandard. Das gesparte Geld schafft finanzielle Freiräume für Zukunftspläne – ohne dass man zusätzliches Kapital dafür aufbringen muss. Clever investiert, kann das eingesparte Geld das Einkommen im Alter verbessern (private Rentenversicherung), die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall sichern (Risikolebensversicherung) oder das notwendige Kapital für Wünsche und Träume (Hausbau, Fernreise etc.) über entsprechende Sparpläne ermöglichen.